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   LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2020 - 1 Ta 17/20   

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https://dejure.org/2020,7884
LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2020 - 1 Ta 17/20 (https://dejure.org/2020,7884)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.03.2020 - 1 Ta 17/20 (https://dejure.org/2020,7884)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. März 2020 - 1 Ta 17/20 (https://dejure.org/2020,7884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Vordruck, erneute Einreichung, Bezugnahme, Parallelprozess

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO, § 117 Abs. 2 S. 1, Abs. 4 ZPO, § 117 Abs. 2 ZPO, § 117 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im PKH-Bewilligungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im PKH-Bewilligungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 322
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2020 - 1 Ta 17/20
    Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn sich bei den Verfahrensakten bereits eine früher vorgelegte Erklärung aus der Vorinstanz befindet und außerdem zusätzlich zu der Bezugnahme erklärt wird, dass sich seitdem an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2018 - 5 WF 191/17 - Juris, Rn. 12 zu einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe).
  • OLG München, 25.09.1995 - 12 WF 986/95
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2020 - 1 Ta 17/20
    Weitergehend hat es das OLG München für zulässig gehalten, wenn in einem solchen Fall auf ein in einem anderen, bei dem entscheidenden Gericht anhängigen Verfahren vorgelegtes Gesuch Bezug genommen und die Erklärung abgegeben wird, dass sich an diesen Verhältnissen nichts geändert habe (Beschluss vom 25.09.1995 - 12 WF 986/95 - Juris, Rn. 7).
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